Allgemeine geschäfts und lieferbedingungen

Geltungsbereich der vertragsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Gravurbetrieb quobent, Inhaber Bernardo Georg Tamburlini, und seinen Kunden. Mit der Erteilung eines Auftrags zur Gravur, sei es für industrielle Bauteile oder persönliche Gegenstände, erkennt der Kunde diese Bedingungen als verbindlichen Bestandteil des Vertrages an. Unsere Leistungen werden ausschließlich auf Basis dieser Bestimmungen in unserer Werkstatt in der Herrenberger Str. 36 in Tübingen erbracht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch quobent.

Leistungsbeschreibung sowie auftragsabwicklung

Jeder Auftrag beginnt bei quobent mit einer materialtechnischen Prüfung des zu gravierenden Objekts.

  1. Erstellung eines verbindlichen kostenvoranschlags basierend auf dem design
  2. Prüfung der materialverträglichkeit für laser oder stichel
  3. Freigabe der digitalen gravurvorlage durch den kunden
  4. Durchführung der gravur unter permanenter qualitätskontrolle
  5. Endreinigung sowie konservierung der oberflächen
  6. Übergabe des werkstücks in der werkstatt oder per versand
Art der dienstleistungHaftungsgrenze bei beschädigungGewährleistungsfrist
Gravur auf kundenmaterialBegrenzt auf den reinen arbeitswertZwölf monate auf die arbeit
Veredelung von wertgegenständenNach gesonderter wertversicherungGesetzliche fristen nach bgb
Industrielle serienmarkierungHaftung nach liefervertragGemäß spezifikation im lastenheft
Restaurierung alter gravurenKeine garantie auf materialstabilitätNur auf die handwerkliche ausführung

Haftungsausschluss bei besonderem material

Bernardo Georg Tamburlini weist darauf hin, dass bei der Bearbeitung von beigestellten Gegenständen unvorhersehbare Materialreaktionen auftreten können. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, welche auf verborgene Materialfehler, Spannungen im Metall oder unsachgemäße Vorbehandlung durch Dritte zurückzuführen sind. Besonders bei antiken Stücken aus Tübingen sowie Erbstücken ist das Risiko eines Materialversagens trotz größter handwerklicher Sorgfalt nicht vollständig auszuschließen. Der Kunde trägt das Risiko für die Eignung des Materials zur Gravur, sofern quobent nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Zahlungsbedingungen und eigentumsvorbehalt

Die Vergütung für unsere Leistungen in der Herrenberger Str. 36 ist sofort nach Abnahme des Werkes ohne Abzug fällig. Bei umfangreichen Projekten oder hohem Materialeinsatz behält sich quobent vor, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben gelieferte Waren sowie bearbeitete Gegenstände im erweiterten Eigentumsvorbehalt von quobent. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Tübingen, sofern der Kunde Kaufmann ist. Wir setzen auf eine partnerschaftliche Lösung bei Differenzen, da die Zufriedenheit unserer Kunden das Fundament unseres Handwerks bildet.