Geltungsbereich der vertragsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Gravurbetrieb quobent, Inhaber Bernardo Georg Tamburlini, und seinen Kunden. Mit der Erteilung eines Auftrags zur Gravur, sei es für industrielle Bauteile oder persönliche Gegenstände, erkennt der Kunde diese Bedingungen als verbindlichen Bestandteil des Vertrages an. Unsere Leistungen werden ausschließlich auf Basis dieser Bestimmungen in unserer Werkstatt in der Herrenberger Str. 36 in Tübingen erbracht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch quobent.
Leistungsbeschreibung sowie auftragsabwicklung
Jeder Auftrag beginnt bei quobent mit einer materialtechnischen Prüfung des zu gravierenden Objekts.
- Erstellung eines verbindlichen kostenvoranschlags basierend auf dem design
- Prüfung der materialverträglichkeit für laser oder stichel
- Freigabe der digitalen gravurvorlage durch den kunden
- Durchführung der gravur unter permanenter qualitätskontrolle
- Endreinigung sowie konservierung der oberflächen
- Übergabe des werkstücks in der werkstatt oder per versand
| Art der dienstleistung | Haftungsgrenze bei beschädigung | Gewährleistungsfrist |
| Gravur auf kundenmaterial | Begrenzt auf den reinen arbeitswert | Zwölf monate auf die arbeit |
| Veredelung von wertgegenständen | Nach gesonderter wertversicherung | Gesetzliche fristen nach bgb |
| Industrielle serienmarkierung | Haftung nach liefervertrag | Gemäß spezifikation im lastenheft |
| Restaurierung alter gravuren | Keine garantie auf materialstabilität | Nur auf die handwerkliche ausführung |
Haftungsausschluss bei besonderem material
Bernardo Georg Tamburlini weist darauf hin, dass bei der Bearbeitung von beigestellten Gegenständen unvorhersehbare Materialreaktionen auftreten können. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, welche auf verborgene Materialfehler, Spannungen im Metall oder unsachgemäße Vorbehandlung durch Dritte zurückzuführen sind. Besonders bei antiken Stücken aus Tübingen sowie Erbstücken ist das Risiko eines Materialversagens trotz größter handwerklicher Sorgfalt nicht vollständig auszuschließen. Der Kunde trägt das Risiko für die Eignung des Materials zur Gravur, sofern quobent nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Zahlungsbedingungen und eigentumsvorbehalt
Die Vergütung für unsere Leistungen in der Herrenberger Str. 36 ist sofort nach Abnahme des Werkes ohne Abzug fällig. Bei umfangreichen Projekten oder hohem Materialeinsatz behält sich quobent vor, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben gelieferte Waren sowie bearbeitete Gegenstände im erweiterten Eigentumsvorbehalt von quobent. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Tübingen, sofern der Kunde Kaufmann ist. Wir setzen auf eine partnerschaftliche Lösung bei Differenzen, da die Zufriedenheit unserer Kunden das Fundament unseres Handwerks bildet.
